gau die Feinstaubimmissionen (PM10 und PM2.5) insbesondere entlang der Verkehrsachsen zu hoch sind und an allen Messstandorten der Grenzwert der LRV für Ozon jedes Jahr häufig überschritten wird. Auch die Stickstoffdeposition liegt an vielen Standorten über der kritischen Belastungsgrenze für empfindliche Ökosysteme. Insbesondere die Gemeinde R._____ ist ein Gebiet mit übermässigen Immissionen von Stickoxid gemäss § 46 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 3 der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern (V EG UWR) vom 14. Mai 2008 (Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung BVU vom 28. März 2023 S. 4, act. 42).