Unbestrittenermassen führt der "Bauteil C._____" für sich allein nicht zu übermässigen Immissionen (vgl. den Umweltverträglichkeitsbericht vom 15. Juni 2016 in den Akten BVUARE) und es bestand im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Einwohnergemeindeversammlung am tt.mm.jjjj auch noch kein behördlicher Massnahmenplan mit Emissionsbegrenzungsvorschriften.