vgl. zum Ganzen das Urteil des Bundesgerichts 1C_367/2016 vom 7. Februar 2017 betreffend Teilzonen- und Gestaltungsplan für die Errichtung eines mit dem "Bauteil C._____" vergleichbaren Einkaufszentrums, insbesondere E. 8 und E. 8.5 in fine bzgl. der nicht notwendigen wirtschaftlichen Tragbarkeit bei verschärften Massnahmen). 2.3