Auch Regierungsrat Dieter Egli, der D._____-Mitglied ist, befand sich bei der Beratung und Beschlussfassung im Ausstand. In teilweiser Gutheissung der gestellten Verfahrensanträge entschied der Regierungsrat, die Beschwerdeinstruktion habe durch den Rechtsdienst des Regierungsrats zu erfolgen. Das Ausstandsbegehren gegen sämtliche Mitglieder des D._____ wies er jedoch ab. Der regierungsrätliche Zwischenentscheid wurde nicht angefochten und ist zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen. 2. Monetäre Bewirtschaftungspflicht 2.1