Somit ist in der Gesamtfläche von 55 m2 auch der als Alternativstandort für die im Strassenunterabstand geplanten Veloabstellplätze vorgesehene Bereich inbegriffen. Wird von der vorhandenen Gesamtfläche von 55 m2 die als Alternativstandort für die Veloabstellplätze mindestens erforderliche Fläche von rund 12 m2 abgezogen, verbleibt lediglich noch eine Spiel- und Erholungsfläche von 43 m2 anstatt der minimal erforderlichen 47 m2. Hinzu kommt, dass zusätzlich zu den reinen Abstellflächen auch noch Fahrgassen und Wege in der erforderlichen Breite – insbesondere auch zum Container- und zum Veloab-