Im konkreten Fall steht hierfür auf der westlichen Seite des Grundstücks eine Fläche von insgesamt 55 m2 (11 m x 5 m) zur Verfügung. Diese nimmt jedoch den gesamten Platz zwischen dem Gebäude und der westlichen Parzellengrenze sowie zwischen Strassenabstand und Container-/Veloabstellraum ein. Somit ist in der Gesamtfläche von 55 m2 auch der als Alternativstandort für die im Strassenunterabstand geplanten Veloabstellplätze vorgesehene Bereich inbegriffen.