Die Fläche zwischen dem Grillplatz und dem Container-/Veloabstellraum von etwa 22,5 m2 dürfte hierfür aber ausreichend sein. Ein Standort kann jedoch nur dann als Alternativstandort für eine im Unterabstand zu einer Strasse liegende Baute oder Anlage dienen, wenn dieser nicht aufgrund zwingender Bestimmungen bereits anderweitig verwendet werden muss. 4.5