Die Fläche ist somit ausreichend, um den im Unterabstand zur Kantonsstrasse liegenden Veloabstellplatz inklusive der erforderlichen Fahrgassen und Zugangswege zum Container- beziehungsweise Veloabstellraum aufzunehmen. Zu beachten ist jedoch, dass die Prüfung der Abteilung Tiefbau BVU sich auf den Bereich der Kantonsstrasse beschränkte. Zudem kann und darf die Abteilung Tiefbau BVU grundsätzlich keine Aussagen zu kommunalen Bestimmungen treffen, da diese im Kompetenzbereich des Gemeinderats liegen.