Demgegenüber weist die Abteilung Tiefbau BVU darauf hin, dass zwischen Grillplatz und Container-/ Veloabstellraum ein freier Bereich liegt, in welchen die im Kantonsstrassenabstand liegende, 6 m2 grosse Veloabstellfläche verschoben werden könnte (vgl. Stellungnahme Abteilung Tiefbau, Seite 1, act. 138). Der Bereich zwischen Grillplatz und Container-/Veloabstellraum weist eine Fläche von ca. 22,5 m2 (ca. 4,5 m x 5,0 m) auf. Die Fläche ist somit ausreichend, um den im Unterabstand zur Kantonsstrasse liegenden Veloabstellplatz inklusive der erforderlichen Fahrgassen und Zugangswege zum Container- beziehungsweise Veloabstellraum aufzunehmen.