Soweit der Gemeinderat einen Alternativstandort nördlich des geplanten Gebäudes sieht, ist unklar, ob damit die Fläche entlang der Grenze zur Parzelle bbb oder diejenige entlang der Grenze zur Parzelle ccc gemeint ist. Zu beiden Parzellen besteht im nördlichen Bereich zwischen dem Gebäude und der Parzellengrenze lediglich ein Abstand von unter 2 m, welcher durch die geplanten Stellriemen und das Pflanzenbeet von 0,5 m Breite zusätzlich verkleinert wird (vgl. Umgebungsplan vom 13. April 2021, in den kommunalen Akten BG Nr. 2022-0091). Für die Veloparkierung bestünde dort