Demgegenüber führt der Gemeinderat unter Verweis auf die Zustimmung der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 10. Juni 2021 aus, dass es sich bei den Veloabstellplätzen um untergeordnete Bauten handle und ein Alternativstandort nördlich des geplanten Gebäudes im Grenzabstandsbereich möglich sei. Hier sei die Schrägparkierung von acht Velos möglich (vgl. Beschwerdeantwort des Gemeinderats, Seite 12, act. 147).