4 von 9 serordentliche Verhältnisse noch ein Härtefall im Sinne von § 67 BauG vorliegen. Für eine erleichterte Ausnahmebewilligung für Bauten innerhalb des Strassenabstands gemäss § 67a BauG fehlt es sodann an einem Alternativstandort für die Pflichtparkfelder. 3.6