Zu beachten ist jedoch, dass das geplante Projekt die zulässige Ausnützungsziffer nahezu vollständig beansprucht. Hinzu kommen Flächen im Attika- sowie im Untergeschoss, welche für das Wohnen beziehungsweise für das Gewerbe genutzt werden sollen und nicht an die zulässige Ausnützungsziffer angerechnet werden. Das Projekt erreicht somit die bei dieser Parzellengrösse maximal mögliche Nutzungsdichte. Es trifft zwar zu, dass im Rahmen des verdichteten Bauens eine möglichst hohe Nutzungsdichte anzustreben ist. Jedoch ist eine zonenkonforme Nutzungsdichte nicht nur dann erreicht, wenn eine Parzelle maximal ausgenutzt wird.