Auch der Bauherr bestreitet die Qualifizierung der projektierten Parkfelder als Pflichtparkfelder nicht (vgl. Beschwerde, act.121 ff). Zu klären bleibt somit lediglich die Frage, ob die Bauherrschaft von der Pflicht zur Erstellung der Parkfelder entbunden werden kann beziehungsweise die Parkplätze ausnahmsweise innerhalb des Strassenabstands errichtet werden können. 2 von 9 3.3