Entlang der westlichen Parzellengrenze ist ein Aussenbereich für die Bewohnenden mit fix möbliertem Sitzplatz projektiert. Für das gesamte Projekt ist zudem eine autoarme Nutzung geplant (vgl. bewilligter Plansatz Baugesuch Nr. 2022- 0091 in den kommunalen Vorakten). 2. Klärung der Parteistellung Die Beschwerdeführenden beantragten mit ihrer Beschwerde, es sei zu klären, wer tatsächlich Bauherr des strittigen Projekts sei. Dies, weil Zweifel an der Beurteilung des Gemeinderats bestünden (vgl. Beschwerde, Seite 5, act. 117).