Die Beschwerdeführerin dringt mit ihren Begehren teilweise durch. So wurde ihrem Antrag, die verlängerte Abbaubewilligung vorzeitig zu nutzen, mit Zwischenentscheid vom 6. Juni 2023 entsprochen. Sie obsiegt weiter vollständig bezüglich der vom Gemeinderat angeordneten Konventionalstrafe sowie Sicherheitsleistung (Dispositivziffern 4 und 5 Gemeinderatsbeschluss vom 23. Januar 2023).