Lemma Anhang der GebV AfU). Die Gebühr für die Bewilligungsverlängerung beträgt somit unter Einbezug einer Verlängerungsdauer von acht Jahren (bis Ende 2030) insgesamt Fr. 16'269.90 ([677'912 m3 x 0,02] x [8 x 15/100]). 4.4 4.4.1