Gemäss unbestritten gebliebener Eigendeklaration der Beschwerdeführerin beträgt das restliche Auffüllvolumen per Ende 2022 482'912 m3 (Fragebogen-Auszug 2022, Seite 8 und 11, act. 170; Fragebogen-Auszug 2022, Seiten 8 und 11, Beilage 3, act. 173). Nicht darin enthalten ist die Auffüllmenge von 195'000 m3 (vgl. Replik, Seite 3, act. 174), welche für die Endgestaltung der Materialabbaustelle "E._____" zusätzlich bewilligt wurde (act. 138). Diesbezüglich hat die Abteilung für Baubewilligungen BVU mit kantonaler Zustimmung vom 4. Februar 2020 eine (Grund-)Gebühr pro m3 für die Materialauffüllung im Betrag von Fr. 3'900.– (195'000 m3 x 0,02; vgl. Ziffer 1 lit.