Aufgrund der Vorbringen der Beschwerdeführerin berechnete die Abteilung für Umwelt BVU in ihrer Duplik vom 16. August 2023 die Gebühr nochmals neu. Sie räumt ein, dass in ihrer Beschwerdeantwort vom 13. Juni 2023 (recte 15. Mai 2023) tatsächlich eine falsche Restmenge von 598'556 m3 angegeben worden sei. Abzustellen sei auf das von der Beschwerdeführerin angegebene Restvolumen von 589'556 m3 zuzüglich der Mehrauffüllung von 195'000 m3. Dies ergebe eine Gesamtrestmenge von 784'556 m3. Unter Berücksichtigung einer Verlängerungsdauer von acht Jahren resultiere somit neu eine Gebühr von Fr. 18'829.34 (vgl. Duplik der Abteilung für Umwelt BVU, Seite 2, act. 183). 4.2