Für die Mehrauffüllung von 195'000 m3 sei mit kantonaler Zustimmung samt Nutzungsbewilligung Nr. 180'788 vom 4. Februar 2020 bereits eine Gebühr von Fr. 4'485.– erhoben worden. Nur zwei Jahre später werde für das gleiche Volumen wieder eine Gebühr für die Verlängerung der Be-