Für die letztmalige Verlängerung der Abbaubewilligung verfügte die Abteilung für Umwelt BVU in ihrer Zustimmung vom 22. Dezember 2022 eine Gebühr von Fr. 14'400.– (act. 145). In ihrer Beschwerdeantwort vom 15. Mai 2023 beantragte sie eine Erhöhung dieser Gebühr auf neu Fr. 20'996.47. Berechnungsgrundlage bilde eine Verlängerungsdauer von acht Jahren sowie die Restmenge gemäss Eigendeklaration der Beschwerdeführerin vom 14. Januar 2023. Demzufolge sei von einer restlichen Auffüllmenge von insgesamt 874'853 m3 auszugehen (vgl. Beschwerdeantwort der Abteilung für Umwelt BVU, Seite 3, act. 159).