Nr. 4048.670-5 vom 27. Januar 2014 ersetzt wurde (vgl. Duplik des Gemeinderats, Seite 2, act. 179). Mithin ist die Beschwerde auch in diesem Punkt gutzuheissen und Dispositivziffer 5 des Gemeinderatsbeschlusses vom 23. Januar 2023 aufzuheben. 4. Gebühr der Abteilung für Umwelt BVU 4.1