Demnach sei jener Teil der verlangten Kaution, der auf die Sicherung der Konventionalstrafe entfalle, ohnehin aufzuheben. Es erscheine sodann nicht angemessen, die bestehende Sicherheitsleistung von Fr. 260'000.–, welche 2014 verfügt worden sei, zu erhöhen, zumal das damalige Auffüllvolumen von 2,325 Millionen m3 zwischenzeitlich bereits auf 0,6 Millionen m3 reduziert worden sei (vgl. Beschwerde, Seite 4, act. 149). 3.2