Insgesamt erweist sich damit ein vierteljährlicher Berichterstattungs-Rhythmus als zielführend, um eine ordnungsgemässe sowie fristgerechte Auffüllung und Rekultivierung der Materialabbaustelle "E._____" bis spätestens Ende 2030 sicherzustellen. Eine halbjährliche Berichterstattung wäre weniger geeignet, um zeitnah erneuten Verzögerungen entgegenzuwirken. Weitere Verzögerungen bei der Auffüllung und Rekultivierung gilt es unbedingt zu verhindern, was eine eng geführte Kontrolle mittels quartalweiser Berichterstattungspflicht bedingt.