mangelhaft respektive inkohärent erfolgt (vgl. Beschwerdeantwort der Abteilung für Umwelt BVU, Seite 2, act. 160b). In diesem Zusammenhang ist im Bericht zur Inspektion des Fachverbands der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB) vom 7. April 2022 beispielsweise festgehalten, dass anlässlich der Jahresinspektion 2021 behördenseitig eine Befliegung verlangt wurde, um verlässliche Angaben zur Abbau- und Auffüllmenge zu erhalten (vgl. Beschwerdeantwort der Abteilung für Umwelt BVU, Seite 2, act. 160b; Beilage 3, Seite 12, act. 159). 3 von 10 1.4.4