Der Beschwerdeführerin seien schon einige Fristverlängerungen zugestanden worden. Es könne nicht toleriert werden, dass zögerlich aufgefüllt und eine erneute Fristverlängerung über acht Jahre beantragt werde. Der Abteilung für Umwelt BVU sowie dem Gemeinderat sei es wichtig, dass die Arbeiten zeitnah erledigt und ohne weitere Fristverlängerung abgeschlossen werden. Gemäss kantonaler Praxis seien schärfere Massnahmen zu ergreifen, wenn bei Materialabbaustellen wiederholt und ohne nachvollziehbaren Grund die Fristen nicht eingehalten werden. Darunter falle insbesondere die angeordnete Beauftragung eines externen Fachbüros, um den Auffüllfortschritt eng zu begleiten.