In der Folge teilte die Beschwerdeführerin in ihrer Replik vom 26. Juni 2023 mit, sie sei im Sinn eines Entgegenkommens und als vertrauensbildende Massnahme bereit, die Begleitung der Auffüllung/Rekultivierung und eine halbjährliche Informationserhebung über den Auffüllungsfortschritt zu akzeptieren. Ziffer 1.1 der Beschwerdeanträge werde entsprechend angepasst (vgl. Replik, Seiten 2 und 4, act. 174 f.).