Die Abteilung für Umwelt BVU ordnete in ihrer Zustimmungsverfügung vom 22. Dezember 2022 betreffend letztmalige Verlängerung der Abbaubewilligung Nr. 4048.670-5 eine fachliche Begleitung der Auffüllung sowie Rekultivierung zulasten der Beschwerdeführerin an. Das beauftragte Fachbüro habe die Gemeinde S._____ und die Abteilung für Umwelt BVU im vierteljährlichen Rhythmus über den Auffüllfortschritt zu informieren (act. 145). Übereinstimmend damit verfügte der Gemeinderat in Ziffer 3 seiner Bewilligung vom 23. Januar 2023 eine fachlich begleitete Berichterstattungspflicht (vgl. kommunale Vorakten 12, Seite 2). 1.2