Darin brachten sie vor, dass sich die im Gesetz verankerten Grenzwerte auf Werte beziehen, die auf der Basis eines thermischen Modells eingeführt wurden und Effekte, die unterhalb der Erwärmung des Modells lägen, namentlich der oxidative Stress, unberücksichtigt blieben. In diesem Zusammenhang verwiesen die Beschwerdeführenden noch auf die Newsletter-Sonderausgabe der BERENIS vom Januar 2021, in der ausgeführt wurde, dass im Bereich der Anlagegrenzwerte bei Langzeitexposition gesundheitliche Funktionsstörungen durch vermehrten oxidativen Stress ausgelöst werden könnten (vgl. Beschwerde, Seite 6, act. 116; Einsprache vom 13. Juni 2022, Ziffer 4b, act. 79).