Zunächst ist in diesem Zusammenhang auf die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichts hinzuweisen. Im Urteil des Bundesgerichts 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 bestätigte das Bundesgericht mit einer ausführlichen Begründung die Bundesrechtskonformität sowohl der angeordneten Abnahmemessungen (ebendort E. 8) als auch des QS-Systems der Beschwerdegegnerin, in welches die Anlage integriert werden muss (ebendort E. 9).