Diese Vereinfachung erleichtert also erstens die Berechnung und hat zweitens keinen entscheidenden Einfluss auf die Berechnung der elektrischen Feldstärken (vgl. Stellungnahme der Abteilung für Umwelt BVU vom 4. Mai 2023, Seite 3, act. 172). Zudem wird die genaue Lage der Antennen bei der Abnahmemessung berücksichtigt. Falls dabei Überschreitungen des Anlagegrenzwerts festgestellt werden, muss die Anlage zum Beispiel durch Reduktion der Sendeleistung angepasst werden, damit dieser eingehalten wird (vgl. Stellungnahme der Abteilung für Umwelt BVU vom 4. Mai 2023, Seite 3, act. 172).