Wie die Abteilung für Umwelt BVU in ihrer Stellungnahme vom 4. Mai 2023 korrekt ausführt, bezieht sich der horizontale Abstand zwischen Antenne und OMEN bei der Berechnung der Feldstärken immer auf den Mastmittelpunkt, wenn sich die Antennen am selben Mast befinden. Da die Antennen rund um den Mast montiert sind, gleichen sich die Abstände von jeder Antenne zum OMEN in etwa aus. Diese Vereinfachung erleichtert also erstens die Berechnung und hat zweitens keinen entscheidenden Einfluss auf die Berechnung der elektrischen Feldstärken (vgl. Stellungnahme der Abteilung für Umwelt BVU vom 4. Mai 2023, Seite 3, act.