In ihrer Replik vom 31. März 2023 bringen die Beschwerdeführenden des Weiteren vor, die Angaben im Standortdatenblatt 2021 würden die exakte Lage des Sendemasts nicht ausweisen und die Koordinaten des Sendemasts seien nur auf 1 m genau angegeben, obwohl die Nachkommastellen ",00" eine zentimetergenaue Angabe suggeriere (vgl. Replik der Beschwerdeführenden vom 31. März 2023, Seite 3, act. 156). Entgegen der Vorbringen der Beschwerdeführenden können die Koordinaten des Antennenmasts aus den dem Standortdatenblatt beigelegten Plänen herausgemessen werden.