Die Höhenangaben in den früheren Standortdatenblättern basierten im Gegensatz dazu auf Daten, welche nur auf 1 m genau ermittelt wurden (vgl. Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 16. Februar 2023, Seite 5, N 12, act. 147). Unter Berücksichtigung, dass seit der ersten Vermessung fast 20 Jahre vergangen sind und die Messmethoden aufgrund des technischen Fortschritts genauer geworden sind,