Die Beschwerdegegnerin wendete mit Blick auf die Vorbringen der Beschwerdeführenden in ihrer Stellungnahme vom 16. Februar 2023 zutreffend ein, dass die Vermessung der relevanten Höhen für das Standortdatenblatt 2021 komplett neu durchgeführt wurde. Die Höhe des Mastfusses ist gemäss dem Geometerprotokoll vom 4. Oktober 2021 auf 466,32 m festgelegt worden. An diesem Punkt ist die Höhenkote definiert, von welcher sämtliche relativen Höhen abgeleitet werden. Die Höhenangaben in den früheren Standortdatenblättern basierten im Gegensatz dazu auf Daten, welche nur auf 1 m genau ermittelt wurden (vgl. Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 16. Februar 2023, Seite 5, N 12, act.