Antrag 2: Das Gericht möge die irreführende unterschiedliche Genauigkeit auf Seite 3 innerhalb einer einzigen Ortsangabe “Koordinaten: 2667742.00 / 1263955.00 / 466.32” zurückweisen. Der Widerspruch hinsichtlich des gewählten OMEN-Ortes für Gebäude R. (innerhalb / ausserhalb des Wohnbereiches) bleibt sonst bestehen." 3.2