Teil-]Entscheid der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 28. April 2022, Erwägung 2.2, Seite 3, act. 69). Soweit die Beschwerdeführenden in ihrer Replik vom 31. März 2023 ausführen, mit der Realisierung des Bauvorhabens werde die Anzahl Sender von acht auf 15 erhöht, wodurch sich die Erscheinung der Mobilfunkanlage verändere (vgl. Replik der Beschwerdeführenden vom 31. März 2023, Seite 2, act. 157), ist einzuwenden, dass zwar eine beinahe Verdoppelung der Anzahl Sender dazu führen kann, dass die Mobilfunkanlage stärker in Erscheinung tritt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die neu anzubringenden Antennen schmal sind und die Gesamtanlage dadurch nicht verbreitert wird.