Um in die höchsten drei OMEN zu gelangen, ist allerdings ein Wert von über 1,70 V/m erforderlich. Daher sind die Mobilfunkbetreiberinnen nicht verpflichtet, den OMEN an der S-Strasse 3 auszuweisen (vgl. die Stellungnahme der Abteilung für Umwelt BVU zu den Einwendungen vom 7. September 2022, Seite 5, act. 89). Der Einwand der Beschwerdeführenden, die Beibehaltung des Standorts könne sich nicht auf die Bewilligung vom Jahr 2003 berufen, da dieser Bewilligung ein nicht korrekt ausgefülltes Standortdatenblatt zugrunde gelegen wäre, erweist sich somit als unbehelflich.