Andererseits sind bei der Liegenschaft S-Strasse 3 die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23. Dezember 1999 klar eingehalten, womit die Anforderungen der NISV sowohl aktuell als auch im Jahr 2003 erfüllt sind beziehungsweise waren (vgl. dazu die Stellungnahme der Abteilung für Umwelt BVU zu den Einwendungen vom 7. September 2022, Seite 4, act. 88). Das vorliegende Baugesuch weist nach den Berechnungen der NIS-Fach- stelle für die Liegenschaft an der S-Strasse 3 einen Wert von knapp 1,40 V/m aus. Um in die höchsten drei OMEN zu gelangen, ist allerdings ein Wert von über 1,70 V/m erforderlich.