Die bestehende Mobilfunkanlage der E._____ AG befindet sich in der Landwirtschaftszone und wurde am 10. November 2003 gestützt auf die Zustimmung der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 1. Oktober 2003 bewilligt. Im Jahr 2013 wurde zudem der Erhöhung der Anzahl Antennen von sechs auf acht in einem Bagatellverfahren zugestimmt.