Im Beschwerdeverfahren werden die Parteikosten in der Regel nach Massgabe des Unterliegens und Obsiegens auf die Parteien verlegt (§ 32 Abs. 2 VRPG). Die von der Abteilung für Baubewilligungen BVU und dem Gemeinderat begangene Gehörsverletzung hat zur Folge, dass die Staatskasse und die Einwohnergemeinde Q._____ dem vom Verfahrensfehler betroffenen Beschwerdeführer vorweg je ⅛ seiner Parteikosten zu ersetzen haben. Die restlichen Parteikosten sind nach dem materiellen Ausgang zu verlegen. Da der Beschwerdeführer materiell unterliegt, hat er die restlichen ¾ seiner Parteikosten selbst zu tragen. Der Einwohnergemeinde Q.__