Der Beschwerdeführer konnte sich zudem im Rahmen des doppelten Schriftenwechsels einlässlich zur Sache äussern, womit eine zusätzliche Parteibefragung entbehrlich ist. Aufgrund der dargelegten klaren Beweislage kann demnach im Sinne einer antizipierten (vorweggenommenen) Beweiswürdigung auf die beantragte Durchführung einer Augenscheinsverhandlung sowie auf eine Parteibefragung verzichtet werden. 9. Zusammenfassung und Kosten 9.1 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer in formeller Hinsicht zu Recht eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt. Dieser formelle Fehler konnte im Rahmen