Dem ist entgegenzuhalten, dass die bestehende Treppe, obwohl sie stellenweise überwachsen ist, nach wie vor deutlich in Erscheinung tritt (vgl. Abbildung Replik, S. 5, act. 88). Zudem ist davon auszugehen, dass auch die bestehende Treppe regelmässig von den wachsenden Pflanzen und vom Unkraut befreit wird, wäre sie ansonsten zwischenzeitlich komplett überwachsen und könnte nicht gefahrlos benutzt werden. Die überdimensionierte Treppe stellt daher einen grösseren Eingriff in die Ufervegetation dar. Der Ersatz durch eine bewilligungsfähige Treppe würde diesen Eingriff abschwächen, indem auf der frei werdenden Fläche dauerhaft wieder Pflanzen wachsen könnten.