Die Änderung wurde am 29. September 2022 von National- und Ständerat zwar angenommen und es wurde auch kein Referendum ergriffen. Die Änderung ist jedoch noch nicht in Kraft gesetzt. Die Behörden wenden grundsätzlich das Recht an, welches im Zeitpunkt des Entscheids Gültigkeit hat. Eine Vorwirkung der Bestimmung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Aus Gründen der Rechtssicherheit und unter Berücksichtigung des Legalitätsprinzips entfaltet das neue Recht noch keine Wirkung und ist im vorliegenden Verfahren nicht zu berücksichtigen. Insofern ist vorliegend auf das derzeit geltende Recht abzustellen (vgl. zum Ganzen Urteil des Verwaltungsgerichts WBE.2023.127 vom 2. Mai 2024 E. 9.2).