3 von 12 Baubewilligungen BVU vom 17. Januar 2022 festgehalten, dass Bauten und Anlagen einen beidseitigen Abstand von je rund 10 m gegenüber dem Bach einzuhalten haben, womit sich ohne Weiteres feststellen lässt, welche Bauten sich innerhalb des Gewässerraums befinden. 3.4