Das Dispositiv bringt somit zum Ausdruck, dass sämtliche Bauten auf der streitbetroffenen Parzelle, mit Ausnahme des Tischs, zu beseitigen sind. Wie aus den Erwägungen hervorgeht, erachtet die Abteilung für Baubewilligungen BVU sämtliche Bauten auf der streitbetroffenen Parzelle als nicht zonenkonform und daher nicht bewilligungsfähig. Daraus erhellt, dass die Aufzählung in Klammer lediglich der Verdeutlichung dient und bis auf den Tisch ausnahmslos alle bestehenden Bauten zu entfernen sind (vgl. Beschwerdeantwort Abteilung für Baubewilligungen BVU, S. 3, act. 69).