"Sämtliche Bauten (Zaun, Treppe zu Bach, allfällige Terrainveränderungen, Geräteschrank, verlegte Platten etc.), mit Ausnahme des Tisches, sind innert einer Frist von 6 Monaten ab Erhalt des kommunalen Entscheids vollständig zurückzubauen und die Fläche ist fachgerecht zu rekultivieren."