Mit Entscheid vom 6. August 2001 widerrief der Gemeinderat jedoch diesen Entscheid und hielt fest, dass kein Baugesuch eingereicht werden müsse. Im Jahr 2017 wurde der Beschwerdeführer, welcher die Parzelle zwischenzeitlich erworben hatte, wiederum durch den Gemeinderat aufgefordert, ein Baugesuch für diverse Bauten einzureichen. Der Gemeinderat setzte diese Aufforderung in der Folge jedoch nicht durch. Aufgrund neuer Hinweise fand am 9. November 2020 eine Besprechung zwischen dem Gemeinderat und dem Beschwerdeführer statt. Daraufhin wurde das vorliegend strittige Baugesuchsverfahren eingeleitet. 2. Rückzug des Baugesuchs vom 4. Januar 2021 2.1