Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle aaa, welche in der Landwirtschaftszone liegt. Entlang der gesamten östlichen Parzellengrenze verläuft der Q-Bach._____. Die nördlich des streitbetroffenen Grundstücks liegende Parzelle ist als Wald ausgewiesen. Westlich des Grundstücks befindet sich eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen; im Nordwesten eine Wohnzone.