Schliesslich wäre bezüglich der technischen Einstellungen des City ePanels gemessen am Gesamtbauprojekt auch nicht von einem geringfügigen Projektmangel auszugehen, der mittels Auflage korrigiert werden könnte; vielmehr müsste das Projekt grundlegend überarbeitet werden (vgl. ANDREAS BAUMANN, in: Kommentar zum Baugesetz des Kantons Aargau, Bern 2013, N 44 zu § 59). 6. Zusammenfassung und Kosten Nach dem Gesagten und unter Berücksichtigung der Akten kommt der Regierungsrat in Übereinstimmung mit den Beurteilungen der Abteilung für Baubewilligung BVU zum Ergebnis, dass der Bauabschlag zu Recht erteilt wurde. Die Beschwerde ist daher abzuweisen.